Gefährdungskategorien der Roten Listen
Wenn Sie sich mit dem Schutz von Libellen beschäftigen, werden Sie unweigerlich auf die sogenannten Roten Listen stoßen. Diese Listen dokumentieren den Gefährdungsstatus von Tier- und Pflanzenarten – und die verschiedenen Kategorien können auf den ersten Blick verwirrend wirken. In meinen Jahrzehnten als Libellenbeobachter habe ich gelernt, wie wichtig das Verständnis dieser Einstufungen ist.
Die IUCN als internationale Grundlage
Die IUCN (International Union for Conservation of Nature) hat das internationale System zur Bewertung von Gefährdungen entwickelt. Diese Organisation setzt sich weltweit für den Erhalt der Natur ein und hat eine Skala mit mehreren Stufen erarbeitet, die das Aussterberisiko einer Art abbildet. Im Jahr 2001 wurden die heute gültigen Gefährdungskategorien beschlossen.
Neben diesem internationalen Standard verwenden Deutschland, Österreich und die Schweiz teilweise eigene, länderspezifische Kategorien. Das kann anfangs verwirrend sein, doch ich möchte Ihnen die wichtigsten Stufen verständlich erläutern.
Die Gefährdungsstufen im Überblick
Ausgestorben oder verschollen
Arten, die im jeweiligen Gebiet verschwunden sind oder von denen keine wild lebenden Populationen mehr bekannt sind. Die Bestände sind entweder nachweisbar ausgestorben und ausgerottet, oder verschollen – das heißt, trotz intensiver Nachsuche wurden sie über einen längeren Zeitraum nicht mehr gefunden.
Sollte eine solche Art wieder auftauchen, muss ihr in besonderem Maße Schutz gewährt werden.
Vom Aussterben bedroht
Arten, die so schwerwiegend bedroht sind, dass sie in absehbarer Zeit aussterben werden, wenn die Gefährdungsursachen fortbestehen. Nach IUCN-Kriterien besteht eine mindestens 50-prozentige Wahrscheinlichkeit, dass die Art in den nächsten 10 Jahren ausstirbt.
Das Überleben dieser Arten ist durch geeignete Schutz- und Hilfsmaßnahmen unbedingt zu sichern.
Wenn ich bei meinen Beobachtungen auf eine Art dieser Kategorie treffe, empfinde ich stets eine besondere Verantwortung. Es ist ein Privileg, diese Tiere noch sehen zu dürfen – und gleichzeitig eine Mahnung, wie fragil unsere Natur geworden ist.
Stark gefährdet
Arten, die erheblich zurückgegangen sind oder durch laufende beziehungsweise absehbare menschliche Einwirkungen erheblich bedroht sind. Wird die aktuelle Gefährdung nicht abgewendet, rücken sie voraussichtlich in die Kategorie „vom Aussterben bedroht" auf.
Die IUCN geht von einer mindestens 20-prozentigen Aussterbenswahrscheinlichkeit in den nächsten 20 Jahren aus.
Gefährdet
Arten, die merklich zurückgegangen sind oder durch menschliche Einwirkungen bedroht sind. Ohne Gegenmaßnahmen droht eine Verschlechterung in die Kategorie „stark gefährdet".
In Österreich wird diese Stufe als „Vulnerable" (verletzlich) bezeichnet – ein treffender Begriff, wie ich finde.
Vorwarnliste
Arten, die merklich zurückgegangen sind, aber aktuell noch nicht als gefährdet gelten. Bei Fortbestehen der negativen Einflüsse ist jedoch eine Einstufung als „gefährdet" wahrscheinlich.
Diese Arten verdienen besondere Aufmerksamkeit – sie sind gewissermaßen die Frühwarnstufe des Naturschutzes.
Daten unzureichend
Bei diesen Arten reichen die vorhandenen Informationen nicht aus, um eine Gefährdungseinstufung vorzunehmen. Das kann verschiedene Gründe haben: Die Art wurde bisher übersehen, ist taxonomisch nicht ausreichend geklärt, oder es fehlen schlicht die Spezialisten für eine Bewertung.
In Deutschland gibt es auch die Kategorie „Vermehrungsgast" für Arten, die gelegentlich einwandern und sich paaren, deren Nachkommen aber den Winter meist nicht überleben.
Ungefährdet
Arten, deren Bestände zugenommen haben, stabil sind oder so wenig zurückgegangen sind, dass keine Gefährdung anzunehmen ist. Das bedeutet jedoch nicht, dass wir diese Arten vergessen dürfen – eine regelmäßige Beobachtung ist wichtig, um Verschlechterungen frühzeitig zu erkennen.
Länderspezifische Unterschiede
In Deutschland verwendet das Bundesamt für Naturschutz (BfN) ein nummeriertes System von 0 (ausgestorben) bis zur Vorwarnstufe V. Die Schweiz und die nationale Rote Liste Österreichs orientieren sich hingegen stärker an den internationalen IUCN-Kategorien mit Kürzeln wie CR, EN, VU.
Für die österreichischen Bundesländer Kärnten, Niederösterreich und Tirol existieren zudem eigene regionale Rote Listen mit teils abweichenden Kategorien. Das mag kompliziert erscheinen, doch es spiegelt die unterschiedlichen Gefährdungssituationen in verschiedenen Regionen wider.
Die FFH-Richtlinie der EU
Neben den Roten Listen gibt es auf europäischer Ebene die FFH-Richtlinie (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) der Europäischen Union. Sie dient der Erhaltung natürlicher Lebensräume sowie wildlebender Tiere und Pflanzen.
Für Libellen sind besonders zwei Anhänge relevant:
- Anhang II: Tier- und Pflanzenarten, für deren Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen
- Anhang IV: Streng zu schützende Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse
Wenn Sie bei Ihren Beobachtungen auf eine FFH-Art stoßen, befinden Sie sich an einem besonders wertvollen Ort für den Naturschutz.
Warum diese Kategorien wichtig sind
Die Gefährdungskategorien sind weit mehr als abstrakte Einstufungen. Sie sind ein Werkzeug des Naturschutzes, um auf besonders gefährdete Lebensräume hinzuweisen und Schutzmaßnahmen zu begründen. Politik und Verwaltung orientieren sich an diesen Listen, wenn es etwa um Straßenbaumaßnahmen oder die Ausweisung von Schutzgebieten geht.
In meinen über 50 Jahren als Libellenbeobachter habe ich leider miterlebt, wie manche Arten seltener wurden. Umso wichtiger ist es, dass wir die Bedeutung dieser Kategorien verstehen und uns für den Schutz der noch vorhandenen Populationen einsetzen.
Weiterführende Informationen
Detaillierte Rote Listen für die einzelnen Länder finden Sie auf den folgenden Seiten: