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Erläuterungen zu den
Roten Listen der gefährdeten Libellen in Deutschland, Österreich und der Schweiz

    Eingeführt wurden die Roten Listen von der navIUCN (eigentlich International Union for Conservation of Nature and Natural Resources, heute kurz IUCN - The World Conservation Union), einer Organisation, die sich die Bewahrung der Umwelt, die internationale Zusammenarbeit im Natur- und Umweltschutz und die Einflussnahme auf die Umweltpolitik der Staaten der Welt zur Agenda gemacht hat. Sie erarbeitete eine Skala mit wenigen Stufen, die das Aussterbe- und Gefährdungspotenzial einer Art / einer Artengruppe abbildet. Vielfach angepasst findet diese Skala heute international Verbreitung. Im Jahr 2001 wurden die heute aktuellen Gefährdungskategorien beschlossen (siehe Abb. 1).

IUCN-Gefährdungskategorien

Abb. 1: navIUCN-Gefährdungskategorien

    Neben diesem internationalen Standard gelangen noch weitere länderspezifische Gefährdungskategorien zur Anwendung. Einige finden sich auch im hier betrachteten deutschsprachigen Raum. In Deutschland haben sich nummerierte Gefährdungsstufen etabliert (ungefährdet sowie 3 (gefährdet) bis 0 (ausgestorben bzw. verschollen)), sie werden vom Bundesamt für Naturschutz (navBfN) definiert. Vereinzelt trifft man auch auf nicht genormte Gefährdungsangaben. In Österreich wurden für die nationale Rote Liste (navRaab et al. 2007) die navIUCN-Kriterien angewandt, hingegen benutzt die Rote Liste für Niederösterreich (navRaab & Chwala 1997) und die Rote Liste aus Kärnten (navHolzinger et al. 1999) noch ein nummerisches System. navLandmann (2005) greift dieses System für die Rote Liste Tirols auf, definiert aber eigene Kategorien. Die Schweiz hält sich an die navIUCN-Kriterien.

    Im Folgenden will ich versuchen, die einzelnen Gefährdungskategorien kurz zu charakterisieren:


0
D: ausgestorben "Arten, die im Bezugsraum verschwunden sind oder von denen keine wild lebenden Populationen mehr bekannt sind. Die Populationen sind entweder:
- nachweisbar ausgestorben, in aller Regel ausgerottet (die bisherigen Habitate bzw. Standorte sind so stark verändert, dass mit einem Wiederfund nicht mehr zu rechnen ist) oder
- verschollen, das heißt, aufgrund vergeblicher Nachsuche über einen längeren Zeitraum besteht der begründete Verdacht, dass ihre Populationen erloschen sind.

Diesen Arten muss bei Wiederauftreten in der Regel in besonderem Maße Schutz gewährt werden." (navHolzinger et al.)

RE
A: (Regionally Extinct) in Österreich ausgestorben oder verschollen "Arten, die in Österreich verschwunden sind. Ihre Populationen sind nachweisbar ausgestorben, ausgerottet, oder verschollen (d. h. es besteht der begründete Verdacht, dass ihre Populationen erloschen sind)." (navUmweltbundesamt)

0
A (KTN, NOE): ausgestorben, ausgerottet oder verschollen "In Kärnten (Niederösterreich) ehemals autochthone Arten, deren bodenständige Vorkommen heute aber erloschen sind.
Diesen Arten muss bei Wiederauftreten in der Regel besonderer Schutz gewährt werden." (navHolzinger et al.)

0
A (TI): verschwunden oder verschollen "Arten, von denen seit 1975 keine Funde in Tirol gelangen, die sich aber in den letzten ca. 150 Jahren nachweislich oder mit einiger Wahrscheinlichkeit (zumindest teilweise) in Tirol entwickelt haben." (navLandmann)

RE
CH: (Regionally Extinct) in der Schweiz ausgestorben "Ein Taxon gilt als in der Natur ausgestorben, wenn erschöpfende Untersuchungen in bekannten und/oder potenziellen Lebensräumen, in geeigneten Zeiträumen (tages- und jahreszeitlich, jährlich), im ganzen historischen Verbreitungsgebiet, keine Beobachtungen ergaben.
Untersuchungen sollten innerhalb eines dem Lebenszyklus und der Lebensform angepassten Zeitrahmens durchgeführt werden." (navBUWAL)

1
D: vom Aussterben bedroht "Arten, die so schwerwiegend bedroht sind, dass sie in absehbarer Zeit aussterben, wenn die Gefährdungsursachen fortbestehen. Ein Überleben im Bezugsraum kann nur durch sofortige Beseitigung der Ursachen oder wirksame Schutz- und Hilfsmaßnahmen für die Restbestände dieser Arten gesichert werden.
Das Überleben dieser Arten ist durch geeignete Schutz- und Hilfsmaßnahmen unbedingt zu sichern. Dies gilt insbesondere dann, wenn im Bezugsraum eine besondere Verantwortlichkeit für die weltweite Erhaltung der betreffenden Art besteht." (navBfN)

CR
A: (Critically endangered) vom Aussterben bedroht "Es ist mit zumindest 50 %iger Wahrscheinlichkeit anzunehmen, dass die Art in den nächsten 10 Jahren (oder 3 Generationen) ausstirbt (je nachdem, was länger ist)." (navUmweltbundesamt)

1
A (KTN, NOE): vom Aussterben bedroht "Arten, deren Bestände so schwerwiegend bedroht sind, dass sie voraussichtlich aussterben, wenn die Gefährdungsursachen in Zukunft fortbestehen.
Nur die sofortige Beseitigung der Gefährdungsursachen oder wirksame Hilfsmaßnahmen für die Restbestände können das Aussterben der Art in Kärnten (Niederösterreich) verhindern." (navHolzinger et al.)

1
A (TI): vom Verschwinden bedroht "Arten, die im Gebiet vor allem an einem seltenen und bedrohten Lebensraumtyp gebunden sind, die nur wenigen Orten nachgewiesen wurden, von denen nur einzelne optimale Vorkommen bekannt sind und deren Bestandsentwicklung im letzten Vierteljahrhundert tendenziell negativ war oder deren Bestände stagnierten." (navLandmann)

CR
CH: (Critically endangered) vom Aussterben bedroht "Ein Taxon ist vom Aussterben bedroht, wenn gemäss den besten verfügbaren Datengrundlagen ein extrem hohes Risiko besteht, dass das Taxon in unmittelbarer Zukunft in der Natur ausstirbt." (navBUWAL)

2
D: stark gefährdet "Arten, die erheblich zurückgegangen oder durch laufende bzw. absehbare menschliche Einwirkungen erheblich bedroht sind. Wird die aktuelle Gefährdung der Art nicht abgewendet, rückt sie voraussichtlich in die Kategorie
1 "vom Aussterben bedroht"
auf.
Die Bestände dieser Arten sind dringend durch geeignete Schutz- und Hilfsmaßnahmen zu stabilisieren, möglichst aber zu vergrößern. Dies gilt insbesondere dann, wenn im Bezugsraum eine besondere Verantwortlichkeit für die weltweite Erhaltung der betreffenden Art besteht." (navBfN)

R
D:
R.1: extrem seltene Art
"Seit jeher sind diese in Deutschland bzw. dem Bundesland an der Arealgrenze lebenden Arten sehr selten, ein merklicher Rückgang ist nicht erkennbar. Die wenigen und kleinen Vorkommen können durch derzeit nicht absehbare menschliche Einwirkungen oder durch zufällige Ereignisse schlagartig ausgerottet oder erheblich dezimiert werden." (navMauersberger)
D:
R.2: Art mit geografischer Restriktion
"Zum Areal dieser Arten gehört nur ein kleiner Teil Deutschlands bzw. des Bundeslandes, in dem aber kein merklicher, anthropogen verursachter Rückgang zu verzeichnen ist. Die Habitate unterliegen keiner überdurchschnittlichen Gefährdung." (navMauersberger)

EN
A: (Endangered) stark gefährdet "Es ist mit zumindest 20 %iger Wahrscheinlichkeit anzunehmen, dass die Art in den nächsten 20 Jahren (oder 5 Generationen) ausstirbt (je nachdem, was länger ist)." (navUmweltbundesamt)

2
A (KTN, NOE): stark gefährdet "Arten, die erheblich zurückgegangen oder durch laufende bzw. absehbare menschliche Einwirkungen erheblich bedroht sind.
Wird die Gefährdung der Art nicht abgewendet, rückt sie voraussichtlich in die Kategorie
1 "vom Aussterben bedroht"
auf." (navHolzinger et al.)

2
A (TI): stark gefährdet "Arten, die an einzelne stärker bedrohte Lebensraumtypen oder Gewässerstrukturen gebunden sind, mit geringer Zahl an Fundorten, von denen nur wenige optimale oder zumindest suboptimale Vorkommen bekannt sind, die aber besonders negative Bestandsentwicklung zeigen und deren Lebensräume überdurchschnittlich stark beeinträchtigt sind." (navLandmann)

EN
CH: (Endangered) stark gefährdet "Ein Taxon ist stark gefährdet, wenn gemäss den besten verfügbaren Datengrundlagen ein sehr hohes Risiko besteht, dass das Taxon in unmittelbarer Zukunft in der Natur ausstirbt." (navBUWAL)

3
D: gefährdet "Arten, die merklich zurückgegangen oder durch laufende bzw. absehbare menschliche Einwirkungen bedroht sind. Wird die aktuelle Gefährdung der Art nicht abgewendet, rückt sie voraussichtlich in die Kategorie
2 "stark gefährdet"
auf.
Die Bestände dieser Arten sind durch geeignete Schutz- und Hilfsmaßnahmen zu stabilisieren, möglichst aber zu vergrößern. Dies gilt insbesondere dann, wenn im Bezugsraum (Deutschland bzw. Bundesland) eine besondere Verantwortlichkeit für die weltweite Erhaltung der betreffenden Art besteht." (navBfN)

R
D: extrem selten "Extrem seltene bzw. sehr lokal vorkommende Arten, deren Bestände in der Summe weder lang- noch kurzfristig abgenommen haben und die auch nicht aktuell bedroht, aber gegenüber unvorhersehbaren Gefährdungen besonders anfällig sind.
Die Bestände dieser Arten bedürfen einer engmaschigen Beobachtung, um ggf. frühzeitig geeignete Schutz- und Hilfsmaßnahmen einleiten zu können, da bereits kleinere Beeinträchtigungen zu einer starken Gefährdung führen können. Jegliche Veränderungen des Lebensraumes dieser Arten sind zu unterlassen. Sind die Bestände aufgrund von bestehenden Bewirtschaftungsformen stabil, sind diese beizubehalten." (navBfN)

VU
A: (Vulnerable) verletzlich "Es ist mit zumindest 10 %iger Wahrscheinlichkeit anzunehmen, dass die Art in den nächsten 100 Jahren ausstirbt." (navUmweltbundesamt)

3
A (KTN, NOE): gefährdet "Arten, die merklich zurückgegangen oder durch laufende bzw. absehbare menschliche Einwirkungen bedroht sind.
Wird die Gefährdung der Art nicht abgewendet, kann sie in die Kategorie
2 "stark gefährdet"
aufrücken." (navHolzinger et al.)

3
A (TI): gefährdet "Arten, die meist an einige wenige spezifische Lebensraumtypen oder Gewässerstrukturen gebunden sind, mit geringer oder mäßiger Zahl ab Fundorten, von denen nur wenige optimale und nur eine mäßige Zahl zumindest suboptimaler Vorkommen bekannt sind." (navLandmann)

I
A (NOE): gefährdete wandernde Tierart In Niederösterreich oder in ihren Reproduktionsgebieten gefährdete Arten, die sich hier nicht regelmäßig vermehren, aber hier einen Teil ihres Lebens (bestimmte Entwicklungs- oder Wanderphasen) verbringen.

VU
CH: (Vulnerable) verletzlich "Ein Taxon ist verletzlich, wenn gemäss den besten verfügbaren Datengrundlagen ein hohes Risiko besteht, dass das Taxon in unmittelbarer Zukunft in der Natur ausstirbt." (navBUWAL)

V
D: Vorwarnliste "Arten, die merklich zurückgegangen sind, aber aktuell noch nicht gefährdet sind. Bei Fortbestehen von bestandsreduzierenden Einwirkungen ist in naher Zukunft eine Einstufung in die Kategorie
3 "gefährdet"
wahrscheinlich.
Die Bestände dieser Arten sind zu beobachten. Durch Schutz- und Hilfsmaßnahmen sollten weitere Rückgänge verhindert werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn im Bezugsraum (Deutschland bzw. Bundesland) eine besondere Verantwortlichkeit für die weltweite Erhaltung der betreffenden Art besteht." (navBfN)
G
D: Gefährung anzunehmen (veraltet)
4
D: potenziell gefährdet (veraltet)

NT
A: (Near Threatened) Gefährdung droht "Weniger als 10 % Aussterbenswahrscheinlichkeit in den nächsten 100 Jahren, aber negative Bestandsentwicklung oder hohe Aussterbensgefahr in Teilen des Gebiets." (navUmweltbundesamt)

G
A (KTN): Gefährdung anzunehmen "Arten, die sehr wahrscheinlich gefährdet sind. Einzelne Untersuchungen zur Art lassen auf eine Gefährdung schließen, die Informationen reichen aber für eine Einstufung in die Kategorien
1 ,
2 oder
3
nicht aus." (navHolzinger et al.)
4
A (NOE): potenziell gefährdet
5
A (NOE): Gefährdung anzunehmen

4
A (TI): nahezu gefährdet "Arten mit höheren Ansprüchen an einzelne Habitatstrukturen oder Lebensraumrequisiten, die aktuell zwar noch nicht unmittelbar gefährdet sind (u.U. rezent sogar zugenommen haben), aber nur mäßig häufig bzw. lückig mit relativ kleiner Zahl optimaler Vorkommen verbreitet sind." (navLandmann)

V
A (KTN): Vorwarnstufe "Gegenwärtig nicht bestandsgefährdete Arten, die allerdings in großen Teilen des früher besiedelten Gebietes bereits selten geworden sind. Bei einem Fortbestehen der bestandsreduzierenden menschlichen Einwirkungen ist in naher Zukunft eine Einstufung in die Kategorie
3 "gefährdet"
wahrscheinlich." (navHolzinger et al.)

NT
CH: (Near Threatened) potenziell gefährdet "Ein Taxon ist potenziell gefährdet, wenn es nach den Kriterien beurteilt wurde, aber zur Zeit die Kriterien für
CR ,
EN oder
VU
nicht erfüllt, aber nahe bei den Limiten für eine Einstufung in eine Gefährdungskategorie liegt oder die Limite wahrscheinlich in naher Zukunft überschreitet." (navBUWAL)

D
D: Daten unzureichend "Die Informationen zu Verbreitung, Biologie und Gefährdung einer Art sind unzureichend, wenn sie
- bisher oft übersehen bzw. nicht unterschieden wurde oder
- erst in jüngster Zeit taxonomisch untersucht wurde oder
- taxonomisch nicht ausreichend geklärt ist oder
- mangels Spezialisten eine mögliche Gefährdung nicht beurteilt werden kann.

Die Bestände dieser Arten sind genauer zu untersuchen, da darunter gefährdete oder extrem seltene Arten sein können, für die Schutz- und Hilfsmaßnahmen erforderlich sind." (navBfN)

VG
D: "Vermehrungsgast" Darunter werden Arten verstanden, die in manchen Jahren in das Gebiet einwandern, sich paaren und Eier legen. Die Eier bzw. die Larven überleben den nächsten Winter jedoch nur äußerst selten, so dass höchsten wenige Nachkommen im nächsten Jahr schlüpfen. Diese Tiere gelangen jedoch nicht zur Geschlechtsreife. Die Art kann sich deshalb nicht im Gebiet etablieren. Sollten sich jedoch die Lebensumstände verändern (wie dies auf Grund der Klimaerwärmung geschieht), dann kann die Art durchaus heimisch werden. Dann verliert sie aber auch ihren Status als "Vermehrungsgast".

DD
A: (Data Deficient) Datenlage ungenügend "Die vorliegenden Daten lassen keine Einstufung in die einzelnen Kategorien zu." (navBUWAL)

6
A (NOE): Forschungsbedarf Die vorhandenen Informationen reichen nicht aus, um eine direkte oder indirekte Beurteilung des Aussterberisikos vorzunehmen.

5
A (TI): gefährdeter Vermehrungsgast "Arten, die im letzten Vierteljahrhundert an weniger als 25 Fundorten auftraten und an weniger als zehn Fundorten Fortpflanzungsaktivitäten zeigten, nur ausnahmsweise in größerer Zahl auftraten und für die auch aus dem letzten Jahtzehnt nicht alljährlich Nachweise (Fortpflanzungshinweise) vorliegen."(navLandmann)

DD
CH: (Data Deficient) ungenügende Datengrundlage "Ein Taxon wird in die Kategorie ungenügende Datengrundlage aufgenommen, wenn die vorhandenen Informationen nicht ausreichen, um auf der Basis seiner Verbreitung und/oder seiner Bestandessituation eine direkte oder indirekte Beurteilung des Aussterberisikos vorzunehmen.
Die Kategorie DD ist deshalb keine Gefährdungskategorie. Die Aufnahme von Taxa in dieser Kategorie weist darauf hin, dass mehr Information nötig ist und anerkennt die Möglichkeit, dass aufgrund zukünftiger Forschung eine Einstufung in eine Gefährdungskategorie angebracht ist." (navBUWAL)

+
D: ungefährdet "Arten werden als derzeit nicht gefährdet angesehen, wenn ihre Bestände zugenommen haben, stabil sind oder so wenig zurückgegangen sind, dass sie nicht mindestens in Kategorie
V
eingestuft werden müssen.
Die Bestände aller heimischen Arten sind allgemein zu beobachten, um Verschlechterungen frühzeitig registrieren zu können." (navBfN)

LC
A: (Least Concern) nicht gefährdet "Weniger als 10 % Aussterbenswahrscheinlichkeit in den nächsten 100 Jahren, weitere Attribute wie unter
NT
treffen nicht zu." (navUmweltbundesamt)

+
A (KTN, NOE): ungefährdet "Gegenwärtig nicht bestandsbedrohte Arten." (navHolzinger et al.)

6
A (TI): nicht gefährdet "Alle Arten, die die obigen Kriterien nicht erfüllen." (navLandmann)

LC
CH: (Least Concern) nicht gefährdet "Ein Taxon ist nicht gefährdet, wenn es nach den Kriterien beurteilt wurde und nicht in die Kategorien
CR ,
EN ,
VU oder
NT
eingestuft wurde. Weit verbreitete und häufige Taxa werden in diese Kategorie eingestuft." (navBUWAL)

- D: nicht bewertet "Für diese Arten wird keine Gefährdungsanalyse durchgeführt." (navBfN)

-
D, A: nicht vorkommend Dabei handelt es sich um Arten, die im jeweiligen Land / der jeweiligen Region noch nie beobachtet wurden.

NE
CH: (Not Evaluated) nicht beurteilt "Arten, für die noch keine Evaluation gemäss den Kriterien durchgeführt wurde.
‘Ziehende’ Libellen oder solche, die sich in der Schweiz noch unregelmässig fortpflanzen." (navBUWAL)

EU FFH-Richtlinie: Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (navEU)

Diese Richtlinie hat zum Ziel, zur Sicherung der Artenvielfalt durch die Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen im Gebiet der Europäischen Union beizutragen. Die aufgrund dieser Richtlinie getroffenen Maßnahmen zielen darauf ab, einen günstigen Erhaltungszustand der natürlichen Lebensräume und wildlebenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse zu bewahren oder wiederherzustellen.
Anhang II: Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse, für deren Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen
Anhang IV: streng zu schützende Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse



Links zu themenverwandten Seiten:

navBfN: Das Bundesamt für Naturschutz koordiniert die Erarbeitung und Fortführung der Roten Listen gefährdeter Tiere, Pflanzen, Pflanzengesellschaften und Biotoptypen in der Bundesrepublik Deutschland. Eine ausführliche Beschreibung der Gefährdungsanalyse findet sich navhier.
navBUWAL: Das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft, (jetzt: Bundesamt für Umwelt navBAFU), veröffentlichte im Jahr 2002 zusammen mit dem Schweizer Zentrum für die Kartographie der Fauna (navCSCF) eine umfassende und kommentierte Rote Liste der gefährdeten Libellen der Schweiz. Diese Publikation können Sie navhier herunter laden.
navEU: der Wortlaut der navFFH-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der nat�rlichen Lebensr�ume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen)
navIUCN: Weltgrößte und wichtigste Organisation zur Bewahrung von Natur und Umwelt. Erstellt mit der "Red List of Threatend Species" ein wichtiges Handlungsinstrument, um auf die Gefährdung von Arten hinzuweisen.
navUmweltbundesamt: Das Umweltbundesamt ist die Fachstelle des Bundes für Umweltschutz und Umweltkontrolle in Österreich, und es ist die einzige österreichische Facheinrichtung, die alle Bereiche des Umweltschutzes bearbeitet. Sie hat ein kritisches und detailliertes navHeft über die "Grundlagen zur Fortschreibung der Roten Listen gefährdeter Tiere Österreichs" herausgegeben.


Literatur, die erwähnt wurde:

Holzinger, W. E., H. Ehmann & M. Schwarz-Waubke (1999): Rote Liste der Libellen Kärntens (Insecta: Odonata). Naturschutz in Kärnten, 15: 497-507 (navPDF; Zugriff: 9. Dezember 2009)
Landmann, A. (2005): Rote Liste der Libellen Tirols. In: Landmann, A., G. Lehmann, F. Mungenast & H. Sonntag: Die Libellen Tirols. Innsbruck, Wien: Berenkamp. S. 261-263
Mauersberger, R. (2000): Artenliste und Rote Liste der Libellen (Odonata) des Landes Brandenburg. Beilage zu Naturschutz und Landschaftspflege in Brandenburg 9(4): 1-24
Raab, R., A. Chovanec & J. Pennerstorfer (2007): Libellen Österreichs. Hrsg.: Umweltbundesamt, Wien. Wien, New York: Springer. 343 S.
Raab, R. & E. Chwala (1997): Rote Liste ausgewählter Tiergruppen Niederösterreichs - Libellen (Insecta: Odonata). Wien: Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Naturschutz


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